Jugendschutz

Jugendschutz

Die Zutrittsberechtigung Minderjähriger zu Veranstaltungen im GLORIA richtet sich nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.

Der Zutritt zu den Partys im GLORIA ist nur Volljährigen gestattet. Minderjährige sind zu Partys nicht zugelassen.

Der Zutritt zu Konzerten, Theater-, Kabarett- und Comedy-Veranstaltungen im GLORIA ist unbegleiteten Minderjährigen ebenfalls nicht gestattet.

Für begleitete Minderjährige gelten bei Konzerten, Theater-, Kabarett- und Comedy-Veranstaltungen im GLORIA die folgenden Vorgaben:

ab 6 bis 14 Jahre:
o In Begleitung eines Elternteils bis zum Ende der Veranstaltung
o Alle (Eltern und Kind) müssen Lichtbildausweis/Reisepass dabeihaben (*siehe Absatz Ausweis)
(Übereinstimmung des Nachnamen oder Nachweis durch Geburtsurkunde! Kopie reicht aus)
o Die Kinder müssen während des gesamten Konzertes geeigneten Gehörschutz (sogenannte Micky Mäuse) tragen. Ohne eigenen geeigneten Gehörschutz können wir keinen Einlass gewähren!
o Es kann nur 1 Elternteil 1 minderjähriges Kind beaufsichtigen

ab 14 bis 18 Jahre:
o In Begleitung eines Elternteils oder einer volljährigen mit der Erziehung beauftragten Person bis zum Ende der Veranstaltung
o Alle Personen müssen einen Ausweis dabeihaben (*siehe Absatz Ausweis)
o Es kann nur 1 Elternteil oder 1 Aufsichtsperson 1 minderjähriges Kind beaufsichtigen

Bitte bringt euren Ausweis mit, damit der Einlass zügig läuft.

Ausweis:
Als Ausweis gilt bei uns:
o Reisepass
o Personalausweis
o Führerschein

Dokumente die wir nicht als Altersnachweis anerkennen:
o Schülerausweis
o Krankenkassenkarte
o Bankkarte / Kreditkarte
o Fotos von jeglichen Ausweis Dokumenten
o Scans von jeglichen Ausweis Dokumenten
o Video/Facetime Anrufe mit Ausweis vorzeigen

Soll eine Erziehungsbeauftragung stattfinden, muss folgendes Formular ausgefüllt mitgebracht werden: Erziehungsbeauftragung.
Weiterhin sind die Personalausweise der Erziehungsberechtigten in Kopie sowie die Ausweispapiere des/der Jugendlichen sowie der mit der Erziehung beauftragten Person im Original mitzuführen.

Die Erziehungsberechtigten bzw. die mit der Aufsicht beauftragten Personen sind für das angemessene Verhalten der beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Wir können die Abgabe von alkoholischen Getränken während des Betriebes nicht beaufsichtigen. Die Erziehungsberechtigten bzw. die mit der Aufsicht beauftragten Personen sind daher insbesondere dafür verantwortlich, dass die beaufsichtigen Minderjährigen keine alkoholischen Getränke konsumieren.

Im Einzelfall behalten wir uns vor, den Einlass zu verwehren bzw. Personen des GLORIAs zu verweisen.